{"id":705,"date":"2025-07-29T18:17:45","date_gmt":"2025-07-29T18:17:45","guid":{"rendered":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/?page_id=705"},"modified":"2025-07-29T18:34:43","modified_gmt":"2025-07-29T18:34:43","slug":"satzung-des-vereins-billardfreunde-86-marburg-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/verein\/satzung-des-vereins-billardfreunde-86-marburg-e-v\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereins &#8222;Billardfreunde \u00b486 Marburg e.V.&#8220;"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-file aligncenter\"><a id=\"wp-block-file--media-2dab7b30-0153-4814-bc05-c493fd18bef1\" href=\"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Satzung_Billardfreunde_86_i.d.F._vom_19.03.2023.pdf\">Satzung_Billardfreunde_86_i.d.F._vom_19.03.2023<\/a><a href=\"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Satzung_Billardfreunde_86_i.d.F._vom_19.03.2023.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-2dab7b30-0153-4814-bc05-c493fd18bef1\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abschrift der Satzung (ohne Gew\u00e4hr):<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen: Billardfreunde \u00b486 Marburg.<br>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Marburg und ist im Vereinsregister eingetragen.<br>(3) Der Verein ist Verbandsmitglied im (a) Landessportbund Hessen e.V., in der Deutschen Billard Union und den zust\u00e4ndigen Landesverb\u00e4nden.<br>(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck und Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>(2) Der Satzungszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Billard-Sports, wobei die Jugendarbeit ein wichtiger Bestandteil ist.<br>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. ER verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslageersatzes oder der Aufwandsentsch\u00e4digung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.<br>(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig Verg\u00fcnstigungen bevorteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Farben und Auszeichnungen des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Farben des Vereins sind t\u00fcrkis, purpurrot und gold.<br>(2) Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und Tragen des Vereins-Abzeichnens.<br>(3) Als Auszeichnungen werden Vereinsnadeln verliehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich mitgeteilt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<br>(2) Mitglieder des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Aktive Erwachsene,<\/li>\n\n\n\n<li>Aktive Jugendliche (von 14 bis 21 Jahre),<\/li>\n\n\n\n<li>Kinder (unter 14 Jahre),<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>Inaktive\u2013 und F\u00f6rdermitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>(3) Stimmberechtigte Mitglieder sind die Mitglieder unter 1, 2 und 4.<br>(4) Die Aufnahme in den Verein ist davon abh\u00e4ngig, dass sich das Mitglied f\u00fcr die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet, am Bankeinzugsverfahren f\u00fcr die Mitgliedsbeitr\u00e4ge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserkl\u00e4rung rechtsverbindlich zu erkl\u00e4ren. Laufende \u00c4nderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann Ausnahmen von der Verpflichtung zum Bankeinzugsverfahren auf begr\u00fcndeten Antrag per Mehrheitsbeschluss zulassen. Diese ist evtl. mit h\u00f6heren Kosten verbunden, welche vom Mitglied zu tragen sind. Eine entsprechende Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden.<br>(5) Zu Ehrenmitgliedern mit allen Rechten aber ohne Pflichten k\u00f6nnen Mitglieder aufgrund langj\u00e4hriger Verdienste oder au\u00dfergew\u00f6hnlicher Leistungen auf Vorschlag des Gesamtvorstandes durch die Mitgliederversammlung ernennt werden.<br>(6) Eine Inaktivierung der Mitgliedschaft (Einstufung gem\u00e4\u00df Abs. 2 Ziff. 5) kann beantragt werden, wenn sich ein Mitglied mindestens drei Monate nicht an der aktiven Arbeit im Verein beteiligen kann. Hierf\u00fcr gilt die gleiche Fristenregelung wie f\u00fcr den Austritt gem\u00e4\u00df Abs. 8. Die Entscheidung \u00fcber die Inaktivierung trifft der Vorstand. Die Reaktivierung erfolgt ohne Frist auf Antrag oder bei Wegfall der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Inaktivierung auf Anordnung des Vorstandes.<br>(7) Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt bzw. Ausschluss aus dem Verein oder dem Tod des Mitglieds.<br>(8) Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Er ist nur unter Einhaltung eine K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Quartals m\u00f6glich. Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<br>(9) Hat ein zahlungspflichtiges Mitglied seine Beitr\u00e4ge und andere Leistungen trotz Mahnung nicht erbracht, so ist das Mitglied nach Feststellung durch den Vorstand von der Aus\u00fcbung s\u00e4mtlicher Mitgliedsrechte so lange ausgeschlossen, bis die Beitr\u00e4ge und m\u00f6glicherweise entstandenen Mahn- und Verwaltungsgeb\u00fchren sowie Stornokosten vollst\u00e4ndig ausgeglichen sind.<br>(10) Bei schwerwiegendem Vertrauensverlust gegen\u00fcber einem Mitglied ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, den \u00fcberlassenen Schl\u00fcssel zu den Vereinsr\u00e4umen sofort zur\u00fcckzufordern. Der Anlass des Vertrauensverlustes ist in dem Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung festzuhalten. Der Protokollauszug ist dem Mitglied auf Verlangen w\u00f6rtlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br>(11) Der Ausschluss aus dem Verein und die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse l\u00e4nger als drei Monate mit seiner f\u00e4lligen Beitragszahlung im Verzug ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei grobem Versto\u00df gegen die Satzung,<\/li>\n\n\n\n<li>Wegen massiven unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>(12) \u00dcber einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, nachdem dem betroffenen Mitglied rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt worden ist. Gegen den Beschluss zum Vereinsausschluss kann das Mitglied mit einer Frist von einem Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung die Mitgliederversammlung anrufen. Bei Widerspruch des auszuschlie\u00dfenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig \u00fcber den Ausschluss. W\u00e4hrend des Ausschlie\u00dfungsverfahrens ruhen s\u00e4mtliche Recht des auszuschlie\u00dfenden Mitglieds. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil am Vereinsverm\u00f6gen oder eine Beitragsr\u00fcckerstattung.<br>(13) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem Verein mit Ausnahme von Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden oder nicht abgeschlossenen Schadensregulierungen. Im Falle des Ausschlusses d\u00fcrfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand, <\/li>\n\n\n\n<li>Die Jugendversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.<br>(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres stattfinden.<br>(3) Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, schriftlich zu erfolgen. Das Erfordernis der schriftlichen Einladung ist auch erf\u00fcllt, wenn die Einladung in elektronischer Form per E-Mail erfolgt.<br>(4) Antr\u00e4ge zum Beschluss auf einer Mitgliederversammlung m\u00fcssen, unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, schriftlich dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorliegen.<br>(5) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben, soweit diese nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands;<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Vorstands;<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der Kassenpr\u00fcfer und weiterer Ehren\u00e4mter (\u201eBesondere Vertreter\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 30 BGB);<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderungen der Satzung;<\/li>\n\n\n\n<li>Erlass von Ordnungen (Ausnahme: Ordnung gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Abs. 1 dieser Satzung);<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge der Mitglieder;<\/li>\n\n\n\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Mitgliederversammlung.<br>(6) \u00dcber die Versammlung hat der Schriftf\u00fchrer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschl\u00fcsse sind wortw\u00f6rtlich in die Niederschrift aufzunehmen.<br>(7) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Satzungs\u00e4nderungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br>(8) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begr\u00fcndeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder. Au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen stehen die gleichen Befugnisse wie ordentlichen Mitgliederversammlungen zu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der erste Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>Der zweite Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.<br>(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand,<\/li>\n\n\n\n<li>Den besonderen Vertretern gem\u00e4\u00df \u00a7 30 BGB. Dies sind die Funktion als\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Kassierer:in,<\/li>\n\n\n\n<li>Pressewart:in<\/li>\n\n\n\n<li>Sportwart\/e\/-innen der Abteilungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Jugendwart:in.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Bis zu zwei Beisitzer:innen ohne zugeordneten Aufgabenbereich.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(3) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber die Verteilung einzelner Aufgaben.<br>(4) Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandmitgliedern und besonderen Vertreter:innen w\u00e4hrend der Amtszeit kann sich der erweiterte Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands aus der Reihe der Mitglieder erg\u00e4nzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Jugendversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Jugendversammlung umfasst die Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Sie ist oberstes Organ der Jugendabteilung.<br>(2) Vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung soll eine Jugendversammlung stattfinden.<br>(3) Weitere Jugendversammlungen finden statt, wenn es im Interesse der Jugend des Vereins ist, oder auf Antrag von 20 % der jugendlichen Mitglieder.<br>(4) Jugendversammlungen werden durch den Jugendwart schriftlich einberufen und geleitet. Das Erfordernis der schriftlichen Einladung ist auch erf\u00fcllt, wenn die Einladung in elektronischer Form per E-Mail erfolgt.<br>(5) Alle zwei Jahre w\u00e4hlt die Jugendversammlung eine\/n Jugendwart\/in. Diese\/r muss von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden. Der oder die Jugendwart:in soll zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Ehrenvorsitzender<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Ehemalige Vorsitzende, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gew\u00e4hlt werden, wenn mindestens dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ihre Zustimmung geben. Der Ehrenvorsitzende hat das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gesamtvorstandes teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Zwei Kassenpr\u00fcfer:innen werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sein. Sie haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung jederzeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. \u00dcber die Pr\u00fcfung der gesamten Buch- und Kassenf\u00fchrung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Das Pr\u00fcfungsrecht erstreckt sich nur auf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Vorg\u00e4nge.<br>(2) Der Bericht ist Voraussetzung f\u00fcr die Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gem\u00e4\u00df \u00a76 Abs. 5 Ziff. 2 dieser Satzung. Wird in der Mitgliederversammlung nur ein\/e Kassenpr\u00fcfer:in gew\u00e4hlt werden, pr\u00fcft nur ein\/e Kassenpr\u00fcfer:in.<br>(3) Wird kein Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt, gilt die Kassenf\u00fchrung im Sinne von Satz 1 als gepr\u00fcft.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Ordnungen<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand beschlie\u00dft und ver\u00e4ndert mit einfacher Mehrheit eine Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins.<br>(2) Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zust\u00e4ndige Spitzenverb\u00e4nde sind f\u00fcr die Mitglieder verbindlich.<br>(3) Die unter (1) und (2) aufgef\u00fchrten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.<br>(4) Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Neuaufnahme in den Verein wird zus\u00e4tzlich eine einmalige Geb\u00fchr erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und der Aufnahmegeb\u00fchr sind in der Beitragsordnung des Vereins festgelegt. \u00c4nderungen der Beitragsordnung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br>(5) Die Beitr\u00e4ge werden in der Regel zu Beginn des Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder verpflichten sich zur Teilnahme an dem SEPA Lastschriftverfahren. F\u00fcr entsprechende Kostendeckung hat das Mitglied zu sorgen. Stornokosten gehen zu Lasten des Mitglieds.<br>(6) Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgeb\u00fchren zu erheben. Ihre H\u00f6he wird in der Beitragsordnung festgelegt.<br>(7) Im Zuge besonderer Projekte (z.B. Umzug, Umbau, Erneuerung von Sportger\u00e4t) oder bei existenzieller finanzieller Notlage des Vereins kann die Mitgliederversammlung eine Sonderumlage in H\u00f6he von maximal zwei vollen Monatsbeitr\u00e4gen beschlie\u00dfen.<br>(8) Ein zahlendes Mitglied kann keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Mitgliedsbeitrages erheben, wenn die Nutzung der Vereinsr\u00e4ume oder die Aus\u00fcbung des Sports aus wichtigen \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnden nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist. Der Vorstand verpflichtet sich andererseits, im Rahmen der gegebenen M\u00f6glichkeiten die Nutzbarkeit bestm\u00f6glich zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br>(9) Der Vorstand beschlie\u00dft alle kurzfristig notwendigen Ma\u00dfnahmen, welche in Erg\u00e4nzung oder als \u00c4nderung zur aush\u00e4ngenden Clubordnung erforderlich sind (z.B. Hygiene- und Sicherungsma\u00dfnahmen, bis zum Zutrittsverbot). Alle Mitglieder sind dazu aufgerufen, bei der Einhaltung dieser Ma\u00dfnahmen mitzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Datenschutz, Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verarbeitet zur Erf\u00fcllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachbezogene Verh\u00e4ltnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden dar\u00fcber hinaus unter Beachtung der DSG-VO gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<br>(2) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, \u00dcbermittlung ihrer personenbezogenen Daten, im Rahmen der Erf\u00fcllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine Weitergabe der Daten an Dritte \u00fcber die in dieser Satzung festgelegten Zwecke hinaus erfolgt nicht.<br>(3) Im Rahmen des Sportbetriebes z.B. zur Meldung aktiver Spielender bei den Sportverb\u00e4nden ist der Verein erm\u00e4chtigt, die erforderlichen Daten weiterzugeben.<br>(4) Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft \u00fcber seine gespeicherten Daten, Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten, L\u00f6schung seiner Daten.<br>(5) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Ver\u00f6ffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 entfallen<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammmlung mit einer Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<br>(2) Ein Antrag zur Aufl\u00f6sung des Vereins muss mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorliegen. Er ist mit der Einladung zu der Jahreshauptversammlung allen Mitgliedern bekannt zu machen.<br>(3) Bei Wegfall des gemeinn\u00fctzigen Zwecks sowie bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Landessportbund Hessen e.V., der es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke des Sports zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Inkrafttreten<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Satzung ist am 05.07.1986 errichtet.<br>(2) Es gilt die Fassung gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.03.2023.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abschrift der Satzung (ohne Gew\u00e4hr): \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen: Billardfreunde \u00b486 Marburg.(2) Der Verein hat seinen Sitz in Marburg und ist im Vereinsregister eingetragen.(3) Der Verein ist Verbandsmitglied im (a) Landessportbund Hessen e.V., in der Deutschen Billard Union und den zust\u00e4ndigen Landesverb\u00e4nden.(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist &#8230; <a title=\"Satzung des Vereins &#8222;Billardfreunde \u00b486 Marburg e.V.&#8220;\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/verein\/satzung-des-vereins-billardfreunde-86-marburg-e-v\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Satzung des Vereins &#8222;Billardfreunde \u00b486 Marburg e.V.&#8220;\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":10,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-705","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/705","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=705"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/705\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":717,"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/705\/revisions\/717"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/billardfreunde.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=705"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}